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Ambulante Hilfe Goslar



 

Basisangebot:


  • Unterstützung bei persönlichen Problemen;
    finanziellen Angelegenheiten (z.B. Schulden)

  • Hilfe bei Antragstellung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
    SGB III (Arbeitslosengeld I) und
    SGB XII (Grundsicherung und Sozialhilfe) sowie für Wohngeld

  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Vermietern

  • Vermittlung an andere Hilfeanbietern (z.B. Sucht)

  • Postadresse für Sozialleistungsträger

  • Hilfe und Unterstützung sozusagen bei allem was einem bedrückt

  • Beratung bei Mietschulden/ Wohnungsnotlagen/
    Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum

 


 

Betreuung nach § 67ff SGB XII


  • Wird in der Beratung festgestellt, dass Personen es nicht allein schaffen aus ihrer besonderen Lebenslage herauszukommen, werden Sie mit ihrer Zustimmung in die Betreuung nach § 67 SGB XII aufgenommen. Ziel der Betreuung ist es, dass die Personen in die Lage versetzt werden, ohne unsere Unterstützung und Hilfe allein zu recht zu kommen.

  • Probleme in den Bereichen: Soziale Kontakte; Wohnsituation;
    finanzielle Situation; Gesundheit; Arbeitssituation

  • Betreuung überwiegend in angemietetem eigenen Wohnraum

  • Begleitung

 


 

Prävention


In Zusammenarbeit mit der Stadt Goslar ist seit dem 01.01.2009 ein zielgerichtetes und effektives Gesamthilfesystem zur Vermeidung von Obdachlosigkeit entwickelt worden. Durch dieses Hilfekonzept wird bei Wohnungsnotfällen durch präventive Maßnahmen nach Möglichkeit der Wohnraumverlust verhindert.


  • Die Stadt Goslar informiert uns über eine Räumungsklage oder
    eine anstehende Zwangsräumung.

  • Kontaktaufnahme zum Mieter

  • Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter

  • Korrespondenz mit Sozialleistungsträgern

  • Begleitung

  • Klärung des Hilfebedarfs und eventuell

  • Weitervermittlung an andere Hilfeanbieter

 


 

Asylbewerberunterbringung


Seit dem 01.05.2013 kooperieren die Ambulante Hilfe und der Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen des Landkreises Goslar bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Goslar miteinander.


Folgende Aufgabenbereiche hat die Ambulante Hilfe übernommen:
  • Akquirierung von denzentralem, angemessenem Wohnraum
    und der Grundausstattung an Mobiliar etc

  • Hilfe bei der Antragstellung von Leistungen nach dem AsylbLG
    und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)

  • Bei Bedarf, Einsatz von Sprachmittlern

  • Begleitung der Asylbewerber zu Behörden
    und eventuell beim ersten Einkauf

  • Informationsweitergabe über Infrastruktur,
    soziales Umfeld (z.B. Ärzte, Kindergärten, Schulen, Busfahrpläne etc)
  • Im Einzelfall ist auch eine Nachbetreuung möglich

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Blickpunkt