Ambulante Hilfe - Beratung
Basisangebot:
- Unterstützung bei persönlichen Problemen;
finanziellen Angelegenheiten (z.B. Schulden) - Hilfe bei Antragstellung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
SGB III (Arbeitslosengeld I) und
SGB XII (Grundsicherung und Sozialhilfe) sowie für Wohngeld - Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Vermietern
- Vermittlung an andere Hilfeanbietern (z.B. Sucht)
- Postadresse für Sozialleistungsträger
- Hilfe und Unterstützung sozusagen bei allem was einem bedrückt
- Beratung bei Mietschulden/ Wohnungsnotlagen/
Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum
Betreuung nach § 67ff SGB XII
- Wird in der Beratung festgestellt, dass Personen es nicht allein schaffen aus ihrer besonderen Lebenslage herauszukommen, werden Sie mit ihrer Zustimmung in die Betreuung nach § 67 SGB XII aufgenommen. Ziel der Betreuung ist es, dass die Personen in die Lage versetzt werden, ohne unsere Unterstützung und Hilfe allein zu recht zu kommen.
- Probleme in den Bereichen: Soziale Kontakte; Wohnsituation;
finanzielle Situation; Gesundheit; Arbeitssituation - Betreuung überwiegend in angemietetem eigenen Wohnraum
- Begleitung
Prävention
In Zusammenarbeit mit der Stadt Goslar ist seit dem 01.01.2009 ein zielgerichtetes und effektives Gesamthilfesystem zur Vermeidung von Obdachlosigkeit entwickelt worden. Durch dieses Hilfekonzept wird bei Wohnungsnotfällen durch präventive Maßnahmen nach Möglichkeit der Wohnraumverlust verhindert.
- Die Stadt Goslar informiert uns über eine Räumungsklage oder
eine anstehende Zwangsräumung. - Kontaktaufnahme zum Mieter
- Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter
- Korrespondenz mit Sozialleistungsträgern
- Begleitung
- Klärung des Hilfebedarfs und eventuell
- Weitervermittlung an andere Hilfeanbieter